Aufgrund der Anordnungen der Bayerischen Staatsregierung ist der Golfplatz, Driving Range, Restaurant, Waschräume bis einschließlich 19.4.2020 geschlossen
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Laut der Informationen der PGA of Germany an ihre Mitglieder sind die Verstöße gegen die Verbote nach § 75 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Sofern es durch den Verstoß zur Verbreitung von Corona oder den Erregern kommt. kann sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden