Es gilt grundsätzlich weiterhin, was wir Ihnen gestern mitteilen mussten: Nach Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine neuerliche Prüfung soll am 30. April erfolgen.
Seit dem gestrigen Abend wird jedoch überdeutlich erkennbar, dass die konkrete Umsetzung der Beschlüsse Ländersache ist. So erfahren wir aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen, dass teilweise eine kurzfristige Wiederaufnahme des Golfsports ab Montag, den 20. April (Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern) oder ab dem 4. Mai (Schleswig-Holstein) möglich gemacht werden soll, bzw. dass man die fortgeschriebenen Verbotsregelungen noch einmal „nachschärfen“ (Sachsen) wird. Das bedeutet, soweit man dies jetzt endgültig abschätzen kann (offizielle Texte der Länderregelungen liegen noch nicht vor), dass jedenfalls in diesen Bundesländern die Wiedereröffnung unmittelbar bevorsteht oder eine baldige Wiedereröffnungsperspektive besteht.